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Pressemitteilung:  Vollzugshinweise zum Gesetz für Nichtraucherschutz gesetzwidrig ?
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Beim Volksentscheid stimmten 61 % für Verschärfung des Rauchverbotes. Jetzt tauchen Schlupflöcher auf in Vollzugshinweisen des Gesundheitsministeriums. Bei Taufen und Hochzeiten darf weiterhin gequalmt werden. Kritik von Nichtraucher-Initiativen....

Heute hat das Gesundheitsministerium die Vollzugshinweise zum neuen Nichtraucherschutzgesetz veröffentlicht. Das -> Aktionsbündnis prüft momentan diese Ausführungen auf Herz und Nieren und wird in den nächsten Tagen dazu eine Stellungnahme veröffentlichen.

Der Hauptinitiator des Nichtraucher-Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, könnte persönlich mit dieser Regelung leben. "Das setzt aber voraus, dass die „geschlossene Gesellschaft“ in der Praxis so eng ausgelegt wird, wie dies in den Vollzugsbestimmungen beschrieben ist, etwa Familienfeiern.

Gesundheitsminister Söder schaffe ein unnötiges Schlupfloch. Dass es ihm und seiner Behörde manchmal ein Fingerspitzengefühl mangelt, zeige alleine schon das in den Vollzugshinweisen genannte Beispiel „Taufe“. Wenn Kinder anwesend sind, sollte rauchfrei eine Selbstverständlichkeit sein.


-> Statement von Sebastian Frankenberger ÖDP

-> Vollzugshinweise für die Kreisverwaltungsbehörden




Foto: alf loidl / pixelio.de






Markus Söder – Gesundheitsminister oder Gesetzesbrecher?


Nach dem eindeutigen Votum des bayerischen Volkes für echten Nichtraucherschutz war eigentlich klar: Gaststätten sind ausnahmslos rauchfrei. Doch anscheinend genügt der Staatsregierung ihr schlechtes Image noch nicht, sie will weiter an Wählergunst verlieren. Denn in den Ausführungsbestimmungen des Gesundheitsministeriums werden willkürlich erneute Ausnahmen und Schlupflöcher für „echte geschlossene Gesellschaften“ eingebracht. Da fragt man sich, ob die Regierung noch Vollzugsorgan des Volkes ist, oder wie schon in der Vergangenheit Handlanger der Wirteverbände.

Der Verein Pro Rauchfrei e.V. protestiert aufs Schärfste gegen eine derart dreiste Form der Rechtsbeugung und wird alle Mittel nutzen, um sie zu verhindern. Denn das sind wir dem Volk schuldig. Das zeigt auch die Stimmung in den Internetforen ganz genau.

Quelle: -> Neuer CSU-Skandal ums Rauchverbot: Minister Söder ruft zum Gesetzesbruch auf


Quelle: -> Markus Söder – Gesundheitsminister oder Gesetzesbrecher?







Ausnahmen vom Rauchverbot gesetzwidrig und damit nichtig

"Die vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Vollzugshinweise zum Nichtraucherschutzgesetz des Volksbegehrens sind gesetzwidrig und damit nichtig. Minister Markus Söder zeigt sich nicht nur als schlechter Verlierer, sondern auch als Gesetzesbrecher", erklärt Ernst-Günther Krause, Vorsitzender der Nichtraucher-Initiative München e.V. Noch 2007 hielt das Ministerium "private Familienfeiern, Vereinsabende und Betriebsfeiern" für "typische Beispiele für geschlossene Gesellschaften". Für diese war die im Gesetz vorgesehene Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, gedacht. Im Volksbegehrengesetz ist diese Ausnahme gestrichen und plötzlich trennt Söder in echte und unechte geschlossene Gesellschaften. Während die Wiesnwirte der Stimme des Volkes folgen und ein gesetzeskonformes Konzept erstellen, macht ausgerechnet der Gesundheitsminister einen Bückling vor der Tabaklobby.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof stellte in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2010 unter Verweis auf das Deutsche Krebsforschungszentrum fest, "dass ein temporäres Rauchverbot nicht geeignet ist, den Nichtraucherschutz für die übrige rauchfreie Zeit sicherzustellen, weil die gesundheitsschädlichen Substanzen sich an Tapeten, Teppichen, Vorhängen etc. festsetzen und von dort, auch wenn aktuell nicht geraucht wird, an die Umgebung abgegeben werden." Auch die Vollzugshinweise anderer Bundesländer, u.a. von Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, sehen keine zeitweise Ausnahme vom Rauchverbot dar, weil auch kalter Rauch gesundheitsschädlich ist.

In den Ausführungshinweisen zum baden-württembergischen Landesnichtraucherschutzgesetz ist zu lesen, dass das Rauchverbot auch bei so genannten geschlossenen Gesellschaften gelte. "Ob dabei der Gastwirt selbst gastronomische Dienstleistungen erbringt oder der private Veranstalter der geschlossenen Gesellschaft für Speisen und/oder Getränke sorgt, ist unerheblich."

Die Nichtraucher-Initiative München wird alle rechtlichen Möglichkeiten nützen, um die neuen Vollzugshinweise aufheben zu lassen. Bis dahin rät Ernst-Günther Krause den Wirten, diesen Punkt der Vollzugshinweise nicht umzusetzen. Ihre Gäste würden es ihnen übel nehmen. "Wer rauchfreies Essen und Trinken gewohnt ist, den bringt das Formaldehyd des kalten Rauchs um jeden Genuss. Die Wirte sollten eine klare Linie behalten. Der Zickzackkurs von Söder, Seehofer und Co. führt in die Insolvenz."

Quelle: -> Ausnahmen vom Rauchverbot gesetzwidrig und damit nichtig

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Details
Kategorie:Nachrichten - Bayern
Eingetragen am:28.07.2010 18:32
Eingetragen von:demokrates
Link:Volksbegehren für echten Nichtraucherschutz in Bayern
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