Eine unerwartet hohe und auch im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegene Nachfrage veranlasst die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Änderungen im Programm Energieeffizient Sanieren kurzfristig umzusetzen...
... um diese Förderangebote mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weiterhin anbieten zu können.
Ab dem 01.09.2010 gelten folgende Programmänderungen:
- Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellt die KfW zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante ein. Das bedeutet, die Erneuerung der Heizung, z.B. durch einen Brennwertkessel, der Austausch von Fenstern sowie die Dämmung von Dach- und Außenwänden etc. werden als Einzelmaßnahmen nicht mehr gefördert. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten aber unverändert bestehen. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können im Programm "Wohnraum Modernisieren" (Programm-Nr.: 141) als Darlehen zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.
Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden.
- Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.:431)
Darüber hinaus stellt die KfW zum 31.08.2010 wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" ein. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.
Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.
Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Tel.Nr. 08431/57-399. | |
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