1438 Leute online
 Anzeigen


Pressemitteilung:  Einstellung der Einzelförderung durch die KfW für energetische Sanierungen
zurück zur Gesamtliste
Eine unerwartet hohe und auch im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegene Nachfrage veranlasst die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Änderungen im Programm Energieeffizient Sanieren kurzfristig umzusetzen...

... um diese Förderangebote mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weiterhin anbieten zu können.

Ab dem 01.09.2010 gelten folgende Programmänderungen:

- Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen

Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellt die KfW zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante ein. Das bedeutet, die Erneuerung der Heizung, z.B. durch einen Brennwertkessel, der Austausch von Fenstern sowie die Dämmung von Dach- und Außenwänden etc. werden als Einzelmaßnahmen nicht mehr gefördert. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten aber unverändert bestehen. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können im Programm "Wohnraum Modernisieren" (Programm-Nr.: 141) als Darlehen zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.

Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden.

- Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.:431)

Darüber hinaus stellt die KfW zum 31.08.2010 wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm "Energieeffizient Sanieren" ein. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen.

Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.

Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Tel.Nr. 08431/57-399.
Weitere Artikel zum Thema Lokales - Landkreis Neuburg/Donau:

13.09.2011:
Neuburg-Schrobenhausen: Umweltschonend durch den Landkreis

23.08.2011:
Landkreis ND: Änderung beim Aufenthaltstitel für ausländische Mitbürger

22.08.2011:
Köstlichkeiten aus Rennertshofen

19.08.2011:
Rotarier besuchen Haus im Moos

17.08.2011:
Ehrenamtskarte: Auch Legoland macht mit

12.08.2011:
Neuburg-Schrobenhausen: Pflege ökologisch wertvoller Flächen - Helfer gesucht

10.08.2011:
Neuburg: Familien für Bereitschaftspflege gesucht


Details
Kategorie:Lokales - Landkreis Neuburg/Donau
Eingetragen am:17.08.2010 12:59
Eingetragen von:d-a-n-i
Quelle:Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Wertungen
User-Wertung:
Hinweis: Das pafnet.de-Team schaltet Berichte der Mitglieder lediglich frei. Die Berichte spiegeln nicht die Meinung des pafnet-team wieder. Für den Inhalt ist ausschließlich der jeweilige Autor selbst verantwortlich ohne Anspruch auf Richtigkeit & Objektivität.

Kommentare sind nur für registrierte Benutzer sichtbar! Bitte melden Sie sich an!




Über pafnet.de | Impressum | Werbemöglichkeiten | Nutzungsbedingungen | FAQ / Hilfe | Support | Veranstaltung melden
© 2003-2012 | Realisierung: Andreas Breitner | Erzeugt in: 0.008s | Alle Rechte vorbehalten | 08.02.2012 23:03
Profilbild
Gruppenliste wird geladen...