Dem Geschäftsführer eines Handwerksunternehmen aus dem Raum Ingolstadt fielen bei einer Rechnungskontrolle vor kurzem diverse Unregelmäßigkeiten auf. Eine Rechnungsprüfung erbrachte Hinweise auf unberechtige Überweisungen...
Dem Geschäftsführer eines Handwerksunternehmen aus dem Raum Ingolstadt fielen bei einer Rechnungskontrolle vor kurzem diverse Unregelmäßigkeiten auf. Eine daraufhin von ihm veranlasste umfangreichere Rechnungsprüfung erbrachte erste Hinweise, dass es unberechtigte Überweisungen auf private Konten der firmeneigenen 52-jährigen Buchhalterin aus dem Lkrs. Eichstätt gab. Diese Transaktionen waren wohl von ihr über einen längeren Zeitraum veranlasst worden.
Die Kriminalpolizei Ingolstadt wurde eingeschaltet und weitere Ermittlungen durchgeführt. Dabei wurde bekannt, dass auch auf Konten des Lebensgefährten und der Söhne der Buchhalterin nicht unerhebliche Beträge unberechtigt transferiert worden waren. Wohl aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung entstand so über die Jahre ein Schaden von annähernd 200.000 Euro für das Unternehmen.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt dauern an, eine aufwändige Prüfung der Buchhaltung über einen längeren Zeitraum wird wohl erforderlich sein. Die Täterin räumte die Vorwürfe gegenüber der Polizei zumindest teilweise ein. Ob die Frau den Schaden wieder gut machen kann ist noch offen, nicht zuletzt da ihr umgehend die Kündigung ausgesprochen wurde. | |
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