Mit dem kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Staatsbürger hat sich der Stadtrat in seiner letzten Sitzung befasst...
Vorausgegangen war ein Antrag des Migrationsrats im Oktober vergangenen Jahres, sich mit einem Stadtratsbeschluss bzw. einer Resolution für die Einführung des Kommunalwahlrechts für Nicht-EU-Staatsbürger einzusetzen.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen soll der Antrag nach mehrheitlichem Beschluss im Stadtrat aber nicht weiterverfolgt werden.
Die Verwaltung hatte bereits vorab, im Hinblick auf die derzeit laufende bundesweite Kampagne zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige (Nicht-EU-Staatsangehörige), den Bayerischen Städtetag um eine Stellungnahme gebeten. Dieser hält angesichts der verfassungsrechtlichen Problematik die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger derzeit für nicht machbar.
Die Arbeitgebergemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayerns (AGABY) hat sich dieser Kampagne angeschlossen und wirbt für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes sowie der einschlägigen wahlrechtlichen Bestimmungen. An verschiedene Städte und Gemeinden erging der Aufruf, sich mit einem Stadtrats- bzw. Gemeinderatsbeschluss für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige auszusprechen.
Mit Schreiben vom 14.7.2009 hat der Bayerische Städtetag der AGABY mitgeteilt, dass es das Grundgesetz nach den Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.1990 (BVerfGE 83,37/60) nicht zulässt, durch einfaches Gesetz Drittstaatenangehörigen das aktive oder passive Wahlrecht für Kommunalwahlen einzuräumen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte entsprechende Kommunalwahlgesetze in Hamburg und Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1989 sowohl für Gemeinderatswahlen als auch für Bezirksvertretungen für verfassungswidrig und nichtig.
Zum Zeitpunkt der Anfrage war eine entsprechende Grundgesetzänderung bereits Gegenstand von Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages. Der Bundestag lehnt diese jedoch mehrheitlich ab.
Die Thematik wurde auch im Präsidium des Deutschen Städtetages behandelt. Im Ergebnis wurde angesichts der verfassungsrechtlichen und politischen Diskussion eine Umsetzung der Forderung als nicht realistisch angesehen und von einer Empfehlung Abstand genommen.
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