Das amerikanische Unternehmen Google ist im März und April wieder mit speziellen Aufnahmefahrzeugen in Bayern unterwegs, um Aufnahmen für das Internetangebot „Google Street View“ zu gewinnen....
Die bei diesem Projekt auftretenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden in den letzten Monaten unter den Datenschutzaufsichtsbehörden ausführlich diskutiert. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Beratungen hat der für Google zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte umfangreiche Gespräche mit Google geführt. Dabei hat das Unternehmen verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.
Die Widersprüche sind zu richten an:
Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
E-Mail: streetview-deutschland@google.com.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat im Internet unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10aktuell1.htm nähere Informationen zum Projekt „Google Street View“ und eine Formulierungshilfe für ein Widerspruchsschreiben veröffentlicht.
Google gibt die aktuellen Aufnahmeorte im Internet unter maps.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html bekannt.
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