Am kommenden Sonntag, 14. März, können von 13:00 bis 17:00 Uhr im Rentamt des Landratsamts Pfaffenhofen alle Arbeiten des Architektenwettbewerbs zur Neugestaltung der Außenfassade des Landratsamts besichtigt werden...
„Im Februar 2009 fasste der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises den Beschluss, zur Neugestaltung der Landratsamtsfassade einen sog. zweistufigen Einladungswettbewerb durchzuführen. Über 100 Architektur- und Ingenieurbüros im Landkreis und zwei außerhalb des Landkreises wurden daraufhin zur Teilnahme aufgefordert“, so amtierender Landrat Anton Westner. 23 Büros haben die Auslobungsunterlagen angefordert, 19 haben eine Arbeit abgeliefert.
Anschließend wurde ein Preisgericht ausgewählt, das sich aus acht Sachpreisrichtern und vier Fachpreisrichtern zusammensetzt: amtierender Landrat Anton Westner und stellvertretender Landrat Franz Rothmeier, Kreiskämmerer Heinz Grusdat, die Kreisräte Reinhard Heinrich, Max Hechinger, Reinhard Haiplik und Franz Niedermayr, Bürgermeister Thomas Herker, Kreisbaumeister Gunther-F.-L. Hasse, Prof. Dr. Franz Josef Ziegler (Bauphysiker/Versorgungstechniker), Dipl. Ing. Dr. Robert Hertle (Prüfingenieur für Massiv- und Stahlbau) sowie Dipl. Ing. Architekt Guido Schwarz.
Bei einer ersten Preisgerichtssitzung Mitte September wurden fünf Wettbewerbsarbeiten zur Weiterbearbeitung ausgewählt. Zum zweiten Mal tagte das Preisgericht Mitte Januar 2010. „Auf einen tatsächlichen Favoriten und Sieger konnten wir uns nicht festlegen, so dass wir uns für zwei zweite Preise entschieden haben“, so Anton Westner. Die zweiten Plätze belegten Dipl. Ing. Architekt Hans Hübner und Dipl. Ing. Architekt Rainer Köhler vom Büro Köhler Architekten aus Gauting sowie Dipl. Ing. Architekt Florian Schweiger aus Reichertshofen. Die Plätze drei bis fünf gingen an: Dipl. Ing. Architektin Kristin Kurczinski-Starick aus Pfaffenhofen, Dipl. Ing. (FH) Uwe Raab aus Münchsmünster und Dipl. Ing. (FH) Georg Gerlsbeck aus Scheyern.
Anton Westner: „Wie und wann es weitergeht, können wir derzeit nicht sagen. Das hängt allein von den finanziellen Möglichkeiten des Landkreises ab. Zunächst müssen erst die vordringlichsten Aufgaben erfüllt werden.“ | |
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